Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.
Zum Hauptinhalt springen
  • Neu: Bessere Seuchenversicherung für Schafe und Ziegen bei der österreichischen Hagelversicherung

    Das Tierseuchengeschehen in Europa ist unberechenbar. Um bestehende Deckungslücken zu schließen, hat die Österreichische Hagelversicherung ihr Angebot für Schafe und Ziegen umfassend erweitert.

    Was ist neu?

    Bislang leistet die Ertragsausfallsversicherung für Schafe und Ziegen bei behördlicher Sperre des Betriebes bzw. wenn der Betrieb in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt – sowohl bei Sperre mit als auch ohne Keulung. 

    • Mit dem neuen Zusatzbaustein „Seuchenverendung“ erhalten Sie nun eine Entschädigung, wenn Ihre Tiere aufgrund einer versicherten Tierseuche verenden oder notgetötet werden müssen – selbst wenn Ihr Betrieb nicht behördlich gesperrt wurde oder sich nicht in einer Schutz- oder Überwachungszone befindet.
    • Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tierseuche der AHL-Kategorie C, D oder E (z. B. Blauzungenkrankheit, Milzbrand oder Paratuberkulose bei Wiederkäuern) handelt, und Sie keine Entschädigung aus Tierseuchenfonds oder öffentlichen Mitteln (Bund, Land oder Gemeinde) für den Tierwert erhalten

     

    Welche Vorteile genießen Sie?

    • Schutz vor den finanziellen Folgen bei Verendungen aufgrund von Seuchen
    • Entschädigungshöhe ist bereits beim Abschluss bekannt
    • Individuell wählbare, jährlich anpassbare Entschädigungshöhe
    • Unabhängig von Marktpreisentwicklungen
    • Rasche Schadensabwicklung
    • 55 % Prämienförderung durch Bund und Land

     

    Antragsfrist: 31.05.2026

     

    Weitere Informationen (Entschädigungen, weitere Voraussetzungen usw.): Hier 

    29.04.2026
    Zurück